Zwei Tage noch – und Irland spielt zum vierten Mal in zehn Jahren “Zünglein an der Waage” für ganz Europa. Am 2. Oktober lässt die Regierung auf der Insel das Wahlvolk nach dem “Nein” vom Juni 2008 zum zweiten Mal an den Urnen antreten und verlangt eindringlich ein “Ja” zu den EU-Reformverträgen von Lissabon. Wir werden sehen, ob Dauerabstimmen auch dieses Mal zum gewünschten Ergebnis führt – bei der Volksabstimmung zu den EU-Verträgen von Nizza in den Jahren 2001 und 2002 jedenfalls hat der Doppelpack funktioniert. Auch wenn manche Nein-Propagandisten das Plebiszit gerne zur General-Abstimmung gegen Europa stilisieren: Das ist es natürlich nicht. Es geht schlicht und einfach darum, ob sich das politische System Europa – mit dem Segen Irlands – reorganisieren, reformieren und für die Aufgaben der Zukunft einrichten kann.
Während nur spärliche Informationen für den Fall verfügbar sind, was im Falle eines erneuten “Nein” von der Insel mit Irland im speziellen und mit dem Reformprozess für die EU im allgemeinen geschehen würde, fragen sich auch in Irland lebende deutsche Auswanderer, wie sie denn am Freitag abstimmen sollen. Ja, ganz richtig: Es gibt eine ganze Reihe deutscher Bürger in Irland, die – ganz ohne doppelte Staatsbürgerschaft und ohne den Erwerb der irischen Staatsbürgerschaft – regelmäßig bei Volksentscheidungen und nationalen Parlamentswahlen wählen dürfen.
Es erscheint völlig legitim in einem Europa mit Niederlassung- und Berufsfreiheit, dass nicht-irische Bürger mit festem Wohnsitz auf der Insel auch volle politische Partizpationsrechte genießen – legal nach irischem Recht (wie auch nach deutschem oder französischen) ist es freilich nicht. Denn die staatlichen Ansprüche an das nationale passive Wahlrecht ihrer Bürger sind noch immer dem alten und überkommenen nationalstaatlichen Erbe verpflichtet.
Wie kommt es also, dass Deutsche in Irland am Freitag munter wählen gehen, obwohl das nur legitim und nicht legal ist? Genaues weiß man nicht, soviel aber schon: Bis vor wenigen Jahren hat man es in Irland mit dem Wähler-Register nicht sehr genau genommen, ein Einwohnermelderegister gibt es nicht, und so fiel manchem ausländischen Residenten, ja sogar manchem Teilzeitresidenten mit irischem Ferienhaus, das Wahlrecht einfach in den Schoß – nur weil er hier war und bei Briefträger, Pfarrer und Wirt persönlich bekannt war. Wen wundert das in einem Land, in dem der Zugang zur Wahlurne bis vor kurzem unkonventionell geebnet wurde, wenn der Wirt des örtlichen Pubs die regelmäßige Anwesenheit des Wahlbürgers formlos bestätigte?
Da mag man als bürokratie-gedrillter und voll-verwalteter Deutschbürger schmunzeln, lachen oder sich gar ärgern – bei allen Vergleichen des politischen Systems Irlands mit anderen EU-Staaten wird indessen gerne vergessen: Irland ist ein junger Staat, seit der Unabhängigkeit im Jahr 1922 gerade einmal drei Generationen alt. Eindeutig eine Republik wurde Irland erst 1949, als die letzten staatsrechtlichen Bindungen zu Großbritannien gekappt wurden, und eine eigene freie Währung gab es erst ab 1979 ( – und dies bis 2002).
PS: Dem Wanderer bleibt der Zugang zur Wahlurne am Freitag leider versperrt. Er kann zwar das Lokalparlament des County Cork und das Europaparlament mitwählen. Nicht aber das Parlament Irlands – und eine Stimme bei irischen Volksentscheiden hat er auch nicht. Noch nicht.