Ein Deutscher steht in der Natur vor einem verschlossenen Tor. Er denkt sich: Durchgang verboten, dreht um, sucht sich einen anderen Weg entlang des Zaunes. Ein Ire steht in der Natur vor einem verschlossenen Tor. Er sieht keinen schriftlichen Hinweis, öffnet das Tor, geht hindurch, schließt das Tor hinter sich und  setzt seinen Weg unbeirrt fort.
Ein geschlossenes Tor auf dem Land in Irland bedeutet nicht das Ende des Weges. Sofern nicht schriftliche Hinweise wie “No Trespassing” (Unbefugter Zutritt verboten) oder “Private” (nichtöffentlich) oder ganz rüde “Keep out” (Bleib draußen) am Tor prangen, gilt das Prinzip “Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erst einmal erlaubt”.  Da diese Tore jedoch meistens auch eine Funktion haben, in der Regel nämlich die, Tiere in einem Feld zu halten, hat der Torbenutzer eine oberste Pflicht: das Tor wieder zu schließen. Genauer gesagt: Er hinterlässt ein Tor in dem Zustand, in dem er es vorgefunden hat – manchmal auch offen. 
Hinter dem simplen Gang durch ein Tor verbirgt sich freilich ein Dickicht hoch komplizierter rechtlicher Probleme mit dem Namen “Wegerecht” (Right of way). Dieses Wegerecht ernährt den Berufsstand der irischen Anwälte seit nunmehr füber 90 Jahren hervorragend. Ganze Bibliotheken Rechtsliteratur sind geschrieben worden, um das Thema in den Griff zu bekommen – vergebens. Immer neue Fälle verleihen dem Streitobjekt Nummer 1 im Land immer neue Facetten. So gibt es Grundstücksbesitzer, die ihr geliebtes Stück Land gar nicht betreten können, weil sie kein Wegerecht und damit keinen Zugang haben – es sei denn, sie fliegen direkt mit dem Hubschrauber ein. 
Schwierig wird es immer dann, wenn Eigentum und regelmäßige Nutzung im Spiel sind. Wer beispielsweise regelmäßig einen Weg über Privatland geht, und dies über Jahre hinweg tut, kann nach zehn, zwölf Jahren daraus ein Recht postulieren und mit etwas Glück gerichtlich durchsetzen. 
Von derlei Problemen wird der einfache Wanderer nicht berührt,  ist er ein doch eher flüchtiges Subjekt. Er macht seine Wanderung – am besten mit einem ortskundigen Führer – und ist schon wieder weg. Ausnahmen bestätigen die Regel. So sperren zornige Bauern, die sich von der Regierung oder der County-Verwaltung ungerecht behandelt fühlen, schon einmal einen beliebten Wanderweg, und versuchen, arglose Wanderer mit dem Knüppel “Private Property” (Privatland) zu verscheuchen. 
In diesem Fall bleibt man am besten ganz ruhig, spricht ein paar freundliche Worte in welcher Sprache auch immer, lächelt und geht mit dem Mut des Ahnungslosen zielstrebig seines Weges. 
Am Vorbildlichsten verhält sich natürlich, wer schon vor der Überquerung von Privatland zielstrebig den nächsten Bauernhof ansteuert und nach einem Schwätzchen mit dem Farmer freundlich um Erlaubnis bittet, das Objekt der Begierde ansteuern zu dürfen. Nach unserer Erfahrung ist eine Ablehnung des Wunsches die absolute Ausnahme. 
Dieses “Benimm für Wanderer in irischen Gefilden” gilt übrigens nicht für ausgeschilderte offizielle Wanderwege.
Und das noch: 
Wenn ein Tor fest abgeschlossen ist, kann man immer noch klettern. In diesem Fall gilt: Der geübte Wandersmann steigt immer an der Tor-Angel – dort wo das Tor im Scharnier aufgehängt ist – über das Hindernis, und niemals auf der frei schwingenden Seite; eine Vorsichtsmaßnahme, um das Tor nicht zu beschädigen.