Ferienhaus in IrlandDie seit 2009 erhobene Zweitwohnungs-Steuer in Irland in Höhe von 200 Euro pro Jahr macht deutschen Ferienhausbesitzern auf der Grünen Insel offensichtlich zu schaffen. Vergangene Woche schrieb uns Dirk Lautenschläger von seinem Fall:

“Wir haben 2004 ein Haus in Irland geerbt. Unser Wohnsitz ist in Deutschland. Jetzt haben wir erfahren, dass seit 2009 eine Zweitwohnungsteuer in Irland erhoben wird. Die Strafe für Verzug beträgt € 20 pro Monat. Bei uns werden jetzt € 1420 fällig, davon € 600 Steuer und € 820 Strafe. Die Strafe halten wir für nicht angemessen, insbesondere weil keinerlei Information erfolgte.”

Abgesehen davon, dass es 720 Euro Verzugsgebühren sein sollten: Warum eigentlich unangemessen? Wer ein Haus in Irland besitzt, muss sich um das Haus in Irland auch kümmern. Eigentum verpflichtet, heißt es so schön – es verpflichtet auch dazu, sich zu informieren. Die Steuer wurde 2009 öffentlichkeitswirksam und mit einer breiten Kampagne eingeführt. Es wurde darauf hingewiesen, dass Eigentümer nicht zur Zahlung aufgefordert werden sondern von sich aus aktiv werden müssen. Dennoch geben wir Dirks Frage gerne zur Diskussion weiter:

“Wer hat sich hier gegen die Strafzahlung erfolgreich zur Wehr gesetzt und kann uns Tipps geben. Vielen Dank. Dirk”

Die zahlreichen Beiträge in irischen Zeitungen zumindest sprechen eine klare Sprache: Die Ansprüche des Staates auf Steuer (200 Euro pro Jahr) und Verspätungszuschläge (20 Euro pro Monat) verjähren erst nach zwölf Jahren. Ferner sind bei Verstößen gegen das Zweitwohnungsgesetz Strafen bis zu 2000 Euro möglich. Gibt es dennoch Ferienhausbesitzer, dies ich mit den Behörden arrangiert haben? (Bitte für Tipps das Kommentarfeld benutzen).

Der letzte zuschlagsfreie Zahlungstermin für das Jahr 2011 war der 30. Juni. Die kommunale Steuer, die in Irland “Nicht-Hauptwohnsitz-Steuer” heißt, kann auch bequem online bezahlt werden: www.nppr.ie

Foto: Ein Ferienhaus in West Cork.