Die seit 2009 erhobene Zweitwohnungs-Steuer in Irland in Höhe von 200 Euro pro Jahr macht deutschen Ferienhausbesitzern auf der Grünen Insel offensichtlich zu schaffen. Vergangene Woche schrieb uns Dirk Lautenschläger von seinem Fall:
„Wir haben 2004 ein Haus in Irland geerbt. Unser Wohnsitz ist in Deutschland. Jetzt haben wir erfahren, dass seit 2009 eine Zweitwohnungsteuer in Irland erhoben wird. Die Strafe für Verzug beträgt € 20 pro Monat. Bei uns werden jetzt € 1420 fällig, davon € 600 Steuer und € 820 Strafe. Die Strafe halten wir für nicht angemessen, insbesondere weil keinerlei Information erfolgte.“
Abgesehen davon, dass es 720 Euro Verzugsgebühren sein sollten: Warum eigentlich unangemessen? Wer ein Haus in Irland besitzt, muss sich um das Haus in Irland auch kümmern. Eigentum verpflichtet, heißt es so schön – es verpflichtet auch dazu, sich zu informieren. Die Steuer wurde 2009 öffentlichkeitswirksam und mit einer breiten Kampagne eingeführt. Es wurde darauf hingewiesen, dass Eigentümer nicht zur Zahlung aufgefordert werden sondern von sich aus aktiv werden müssen. Dennoch geben wir Dirks Frage gerne zur Diskussion weiter:
„Wer hat sich hier gegen die Strafzahlung erfolgreich zur Wehr gesetzt und kann uns Tipps geben. Vielen Dank. Dirk“
Die zahlreichen Beiträge in irischen Zeitungen zumindest sprechen eine klare Sprache: Die Ansprüche des Staates auf Steuer (200 Euro pro Jahr) und Verspätungszuschläge (20 Euro pro Monat) verjähren erst nach zwölf Jahren. Ferner sind bei Verstößen gegen das Zweitwohnungsgesetz Strafen bis zu 2000 Euro möglich. Gibt es dennoch Ferienhausbesitzer, dies ich mit den Behörden arrangiert haben? (Bitte für Tipps das Kommentarfeld benutzen).
Der letzte zuschlagsfreie Zahlungstermin für das Jahr 2011 war der 30. Juni. Die kommunale Steuer, die in Irland „Nicht-Hauptwohnsitz-Steuer“ heißt, kann auch bequem online bezahlt werden: www.nppr.ie
Foto: Ein Ferienhaus in West Cork.
Wer kann Auskunft geben über irische Erbschaftssteuer?
Hallo Helga,
hier findest Du Informationen zur capital acquisitions tax:
http://www.citizensinformation.ie/en/money_and_tax/tax/capital_taxes/capital_acquisitions_tax.html
Ich habe hier (https://www.irlandnews.com/irlands-zweitwohnsitzsteuer-kann-auch-fur-ferienhausbesitzer-teuer-werden/) das erste Mal von der Steuer erfahren. Vielen Dank nochmal, hat einige Euro Strafe gespart.
Von irischer Seite gab es keinen Hinweis, Anschreiben etc. Selbst unsere irische Familie, die sich ein wenig um das Haus kümmert, wusste 3 Monate nach der Einführung nichts darüber.
Mittlerweile berichteten sie, dass auch für irische Erstwohnungsbesitzer eine pauschale Steuer von 100 Euro in Planung ist. Die Zweitwohnungssteuer gilt natürlich auch nicht nur für Deutsche und andere Ausländer in Irland, sondern auch für den irischen Zweitwohnungsbesitzer.
Ebenso interessant wie unangenehm finde ich die Schenkungssteuer in Irland. Das Haus vor 20 Jahren aus heutiger Sicht verhältnismässig günstig gekauft, sollte das Haus zu Lebzeiten ans Kind überschrieben werden.
Nun meinte der Notar, dass das Haus/Grundstück geschätzt werden müsse und die Differenz des damaligen Kaufpreises im Vergleich zum aktuellen Wert mit 25% besteuert wird. Das ist ein Viertel!! So sehr ich Irland liebe, frage ich doch, was ich dem irischen Staat angetan habe oder vielmehr was der irische Staat mir getan hat, dass es 25% rechtfertigt. Durch die immernoch exorbitanten Immoblienpreise sind das 30.000- 50.000 Euro. Ich finds a Wahnsinn!
„Strafe wird erst fällig, wenn man wissentlich gegen Bestimmungen verstößt, über die man staatlicherseits persönlich adressiert informiert wurde.“ Dies stimmt natürlich auch in Deutschland so nicht. Man wird selten in Deutschland vom Staat über jede rechtliche Änderung persönlich informiert und Unwissenheit schütz nur dann von Strafe nicht, wenn das Wissen um diese Bestimmung nicht über übliche Wege informiert wurde bzw. es entsprechend zur Verfügung gestellt wurden.
Wir sprechen nun allerdings um irisches Recht. Das irische Recht richtet sich nicht nach deutschen Rechtsbüchern oder nach den in Deutschland üblichen Bekanntmachungswegen. Dies würde auch kaum einen Sinn machen, da der Besitz in Irland und nicht in Deutschland ist.
Deutschland ist schon fast ein Ausnahmestaat was das Meldewesen angeht.
Ich bin mir sicher, dass derjenige der das Haus irgendwann geerbt hat, sein Besitz irgendwo eingetragen hat und er die Nachricht auch auf dem für alle Hausbesitzer in Irland üblichen Wege erhalten hat.
Nun, wenn man es mit Kommunen in Niedersachsen vergleichen möchte… Umlegungsverfahren, weiterführende Planungen etc. werden am Rathaus zur öffentlichen Einsicht aufgehangen. Jemand der in Irland lebt und in Deutschland ein Grundstück hat, würde genauso wenig über mögliche Wertveränderungen und sonstiges erfahren wie unser Freund im Beispiel oben.
Mich würde interessieren, ob der Mann einen Fernenseher im irischen Haushalt hat und wenn ja, ob er auch eine TV license hat. (GEZ)
Bitte im vorigen Post Revenue mit County Council ersetzen, vergesse immer, dass das diese NPPR an die County Councils geht.
Die Frage, die sich mir beim Lesen dieses Artikels stellt: War das nach 3 Jahren und drei fälligen Jahressätzen wirklich die erste Kontaktaufnahme seitens der Revenue mit dem Hausbesitzer? Ist ja doch eine ganz schön lange Zeit, vor allem von Seiten eines FInanzamtes aus. Oder gab es da schon vorher Erinnerungsschreiben, oder war einfach die Adresse des Hausbesitzers nicht ausfindbar (was nicht von der Steuerpflicht befreien würde).
Ach ja, meine Meinung dazu: Einfach bezahlen.
Und wie sieht´s mit Grundbucheintragungen aus? Gibt es was Vergleichbares in IRL?
Die Land Registry führt das Grundbuch (The Deeds). dies Adressbestände dort sind inaktuell und lückenhaft. Oft wird nur ein handelnder Anwalt angegeben (der in vielen Fällen seine Geschäftstätigkeit längst eingestellt hat). Die Zweitwohnungssteuer fließt an die County Councils. Ich bezweifle, dass die Verwaltungsbehörden systematischen und funktionierenden Zugriff auf die Grundbücher haben.
Da es ja in der Presse fürh genug und ausführlich bekannt gegeben wurde…warum nun das Ärgern darüber? Für das Geld ein Zweitwohnsitz in Irland! Oder wurde da gedacht..aus den Augen, aus dem Sinn? Was ist denn dann mit dem Haus passiert?
Ich gehe einmal davon aus, dass Haus-Eigentümer, auch Zweithaus-Eigentümer, den irischen Verwaltungsbehörden grundsätzlich namentlich (mit Adresse) bekannt sind.
In Deutschland gibt es Grundbesitz-Steuerbescheide und es werden, was Zweitwohnungen anbetrifft, jährlich Fragebögen verschickt, in denen die aktuelle Situation abgefragt wird.
Die Initiative (Zahlungsaufforderung) geht also von den Behörden aus. Für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit. „Service“ sozusagen für den steuerzahlenden Bürger. Strafe wird erst fällig, wenn man wissentlich gegen Bestimmungen verstößt, über die man staatlicherseits persönlich adressiert informiert wurde.
Regeln (und Fallen aufstellen), in die man jemanden ahnungslos hinein tappen lässt, um ihn dann gut „melken zu können“ ………………?
Ich weiß nicht, ob die Strafbestimmungen für Zweithausbesitzer diesem Muster folgen ………..
Norbert, deine Annahme stimmt nur bedingt, weil es keine Meldepflicht und damit kein Einwohnermelderegister gibt.